Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.04.2004 - 1 U 67/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1726
OLG Köln, 26.04.2004 - 1 U 67/03 (https://dejure.org/2004,1726)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.04.2004 - 1 U 67/03 (https://dejure.org/2004,1726)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. April 2004 - 1 U 67/03 (https://dejure.org/2004,1726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederherstellung der unterbrochenen Stromversorgung ; Übereinstimmende Erledigungserklärung; Unterbrechung der Stromversorgung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Stromversorgung bei Mietverhältnis - Unterbindung durch Vermieter

  • Judicialis

    BGB § 535; ; BGB § 536

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Unterbrechung der Stromzufuhr durch den Vermieter von Gewerberaum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Stromunterbrechung bei Mietrückstand ist unzulässig

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Stromunterbrechung bei Mietrückstand ist unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535 § 536
    Unterbrechung der Stromzufuhr durch den Vermieter von Gewerberaum

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 99
  • NZM 2005, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 03.11.1977 - 4 W 48/77
    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2004 - 1 U 67/03
    Auch dies entspricht im Ergebnis der herrschenden Meinung (OLG Köln, aaO.; OLG Hamburg, WUM 1978, 169; Münchener Kommentar - Voelskow, 3. Aufl., §§ 535, 536 Rn. 71).
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07

    Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

    Die überwiegende Auffassung geht davon aus, dass die Unterbrechung der Versorgungsleistungen verbotene Eigenmacht sei und den auf Beseitigung und Unterlassung gerichteten Besitzschutz nach §§ 858, 862 BGB auslöse (OLG Köln NZM 2005, 67 ; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 218; OLG Celle NZM 2005, 741 ; OLG Koblenz OLGR 2001, 2; Staudinger/Bund BGB [2007] § 858 Rdn. 53 m.w.N.; Bub/Treier/Kraemer Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. III. B Rdn. 1220; Gaier ZWE 2004, 109, 113; grundsätzlich auch KG - 8. Zivilsenat - KGR 2005, 945 = ZMR 2005, 951 für den Fall des unbeendeten Mietverhältnisses; ebenso Palandt/Bassenge BGB 68. Aufl. § 862 Rdn. 4).

    Für eine unterschiedliche besitzrechtliche Betrachtung der Liefersperre des Versorgungsunternehmens und der Liefersperre eines Vermieters besteht kein Grund (Herrlein NZM 2006, 527, 528; MünchKomm/Schilling BGB 4. Aufl. § 535 Rdn. 153; a. A. OLG Köln NZM 2005, 67 ; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 889).

  • OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05

    Besitz: Besitzstörung; Unterbrechen der Wasserzufuhr durch den Vermieter von

    In allen sonstigen Fällen hat dagegen das allgemeine Zurückbehaltungsrecht zurückzutreten, da es dem Schutzzweck der Besitzvorschriften, den Rechtsfrieden und das Interesse des Besitzers am Erhalt des gegebenen Bestandes sowie an ungestörter Herrschaftsausübung zu wahren, zuwider liefe (ebenso OLG Köln OLGReport 2004, 281 m.w.N.).
  • KG, 29.08.2005 - 8 U 70/05

    Mietrecht: Einstellung der Stromversorgung durch Vermieter

    Auszugehen ist davon, dass der Vermieter im laufenden Mietverhältnis nicht zur Einstellung der von ihm - wie hier - als Nebenpflicht übernommenen Belieferung des Mieters mit Energie- und Versorgungsleistungen berechtigt ist, weil ihm ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mietzinsrückständen grundsätzlich nicht zusteht (vgl. hierzu m. w. N. OLG Köln, Beschl. v. 26.4.2003 - 1 U 67/03, MietRB 2004, 318; OLGReport Köln 2004, 281).
  • LG Heilbronn, 18.12.2007 - 2 O 448/07

    Einstellung der Wasser- und Wärmeversorgung

    Auf OLG Saarbrücken (Urteil vom 25.09.2005, 8 W 204/05 und die Anmerkung hierzu in Juris PR-Miet R 12/06 von Eisenschmidt) wird verwiesen, ebenso auf OLG Celle, NZM 2005, 741 und OLG Köln NZM 2005, 67 mit jeweils weiteren Hinweisen.
  • AG München, 09.06.2017 - 481 C 3768/17

    Klage auf Hausgeldvorauszahlungen gegenüber aufteilendem Sondereigentümer

    Voraussetzung einer ergänzenden Auslegung ist das Bestehen einer planwidrigen Regelungslücke, die geschlossen werden muss, um den Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen (BGH, Urteil vom 02.07.2003 - V ZR 209/03, NZM 2005, 67; BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 174/09, BGHZ 186, 34 = NJW 2010, 3296, Rn. 27, Zitierung nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3356
OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04 (https://dejure.org/2004,3356)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.09.2004 - 8 W 670/04 (https://dejure.org/2004,3356)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. September 2004 - 8 W 670/04 (https://dejure.org/2004,3356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Klagen aus Gewinnversprechen; Bestimmung des Gerichtsstands des Erfüllungsortes für Zahlungsansprüche aus Gewinnzusagen; Versendung von Gewinnzusagen als unerlaubte Handlungen; Gerichtsstand bei unerlaubten Handlungen mit ...

  • Judicialis

    ZPO § 32; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO §§ 567 ff.; ; BGB § 661a

  • rechtsportal.de

    ZPO § 29 Abs. 1; ZPO § 32; ZPO § 114; BGB § 661a
    Gerichtsstand für Klage aus Gewinnzusage nach § 661a BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 591
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.02.2003 - III ZB 30/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04
    Anzumerken ist insoweit allerdings, dass der Bundesgerichtshof die vom Landgericht zitierte und zahlreiche weitere Parallelentscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgehoben und für die jeweils beabsichtigte Klage Prozesskostenhilfe gewährt hat, weil die rechtsgrundsätzliche Frage, wer als Versender der Gewinnzusage im Sinne von § 661a BGB anzusehen sei, nicht im summarischen Prozesskostenhilfeverfahren abschließend beantwortet werden dürfe (z.B. BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - NJW 2003, 1192; Beschluss vom 27.02.2003 - NJW-RR 2003, 1001; Beschluss vom 31.07.2003 - NJW-RR 2003, 1438).

    Im Verfahren der Prozesskostenhilfe kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde mit Blick auf § 574 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 ZPO nur in Betracht, wenn es um spezielle Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (BGH NJW-RR 2003, 1001 f.).

  • BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04
    Entscheidend ist letztlich vielmehr, dass § 661a BGB an die als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung zu beurteilende Gewinnzusage anknüpft und dem Verbraucher keinen Schadensersatzanspruch, sondern einen Erfüllungsanspruch auf den zugesagten Preis gibt (BGH NJW 2003, 3620 [3621]).
  • BGH, 19.12.2002 - III ZB 33/02

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde im

    Auszug aus OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04
    Anzumerken ist insoweit allerdings, dass der Bundesgerichtshof die vom Landgericht zitierte und zahlreiche weitere Parallelentscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgehoben und für die jeweils beabsichtigte Klage Prozesskostenhilfe gewährt hat, weil die rechtsgrundsätzliche Frage, wer als Versender der Gewinnzusage im Sinne von § 661a BGB anzusehen sei, nicht im summarischen Prozesskostenhilfeverfahren abschließend beantwortet werden dürfe (z.B. BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - NJW 2003, 1192; Beschluss vom 27.02.2003 - NJW-RR 2003, 1001; Beschluss vom 31.07.2003 - NJW-RR 2003, 1438).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.11.2002 (BGHZ 153, 82; ebenso bereits Senat, Urteil vom 19.12.2001 - 8 U 2256/01, OLGR Dresden 2002, 281), auf das sich das Oberlandesgericht Karlsruhe zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung (OLGR Karlsruhe 2004, 255 [256]) maßgeblich bezieht, steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 229/91

    Internationale Zuständigkeit durch rügeloses Verhandeln und schlüssiges Verhalten

    Auszug aus OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04
    a) Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat und auch die Beschwerdeführerin nicht in Zweifel zieht, bestimmt sich der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 Abs. 1 ZPO) für Zahlungsansprüche aus Gewinnzusagen im Sinne von § 661a BGB grundsätzlich nach dem Sitz des in Anspruch genommenen Unternehmens (vgl. BGHZ 120, 334 [347 f.] für Kaufpreisklage; Smid, in: Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 29 Rn. 25 allgemein für Geldschulden; vgl. auch Patzina, in: MüKo-ZPO, 2. Aufl., § 29 Rn. 88 für Klagen gegen Versandhändler).
  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 112/04

    Begriff des Senders einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04
    Während das Oberlandesgericht Düsseldorf in der Hauptsache bei seiner engen Auslegung des Versenderbegriffs geblieben ist (Urteil vom 22.12.2003 - VuR 2004, 67; Aktenzeichen des Revisionsverfahrens: BGH III ZR 104/04), hält das Oberlandesgericht Frankfurt eine weite Auslegung für geboten (Urteil vom 18.12.2003 - Volltext in Juris; Aktenzeichen des Revisionsverfahrens: BGH III ZR 112/04).
  • BGH, 31.07.2003 - III ZB 7/03

    Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei schwieriger Rechts- oder Tatfrage

    Auszug aus OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04
    Anzumerken ist insoweit allerdings, dass der Bundesgerichtshof die vom Landgericht zitierte und zahlreiche weitere Parallelentscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgehoben und für die jeweils beabsichtigte Klage Prozesskostenhilfe gewährt hat, weil die rechtsgrundsätzliche Frage, wer als Versender der Gewinnzusage im Sinne von § 661a BGB anzusehen sei, nicht im summarischen Prozesskostenhilfeverfahren abschließend beantwortet werden dürfe (z.B. BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - NJW 2003, 1192; Beschluss vom 27.02.2003 - NJW-RR 2003, 1001; Beschluss vom 31.07.2003 - NJW-RR 2003, 1438).
  • OLG Dresden, 19.12.2001 - 8 U 2256/01

    Gewinnzusage; Gerichtsstand

    Auszug aus OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.11.2002 (BGHZ 153, 82; ebenso bereits Senat, Urteil vom 19.12.2001 - 8 U 2256/01, OLGR Dresden 2002, 281), auf das sich das Oberlandesgericht Karlsruhe zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung (OLGR Karlsruhe 2004, 255 [256]) maßgeblich bezieht, steht dem nicht entgegen.
  • OLG Nürnberg, 28.08.2002 - 4 U 641/02

    Gerichtsstand bei Klage auf Anspruch aus Gewinnversprechen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04
    Ein Sonderfall, in dem die Verpflichtung aus § 661a BGB kraft Parteivereinbarung als Bringschuld zu qualifizieren ist (vgl. hierzu OLG Nürnberg, NJW 2002, 3637 [3640]), liegt hier nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 6 W 27/02

    Klage auf Auskehrung zugesagter Gewinne; Prozesskostenhilfe (PKH); Hinreichende

    Auszug aus OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04
    Ob sich die Versagung von Prozesskostenhilfe, wie das Landgericht weiter meint, auch darauf stützen lässt, die beabsichtigte Klage sei aus den Gründen der in NJW-RR 2002, 1632 abgedruckten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf unbegründet, kann nach dem Gesagten offen bleiben.
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2003 - 15 AR 49/03

    Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Klage aus

  • OLG Karlsruhe, 10.12.1993 - 2 WF 172/92
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05

    Gewinnzusage: Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei einer Klage auf

    Diese Frage ist zu verneinen (ebenso OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 31 f.; LG Halle, Beschluss vom 04.02.2004, 4 O 49/04; LG Hagen, Urteil vom 04.03.2004, 6 O 217/03; LG Regensburg, Urteil vom 13.08.2004, 4 O 637/03 (5); LG Frankenthal, Beschluss vom 08.09.2004, 6 O 272/03; abweichend OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2004, 255 f.).

    Auch der Zweck des § 32 ZPO, soweit er auf dem Gedanken der Sachnähe beruht und darin besteht, dem Geschädigten einer unerlaubten Handlung die Sachaufklärung und Beweiserhebung am Begehungsort des Delikts zu ermöglichen (vgl. Zöller/Vollkommer, aaO, Rn. 1), kommt bei Gewinnzusagen im Versandhandel mit Blick auf den Wohnsitz des Empfängers nicht zum Tragen (OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 31 f.).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus Gewinnversprechen; Begriff des Senders

    Diese Frage ist zu verneinen (ebenso OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 31 f.; LG Halle, Beschluss vom 04.02.2004, 4 O 49/04; LG Hagen, Urteil vom 04.03.2004, 6 O 217/03; LG Regensburg, Urteil vom 13.08.2004, 4 O 637/03 (5); LG Frankenthal, Beschluss vom 08.09.2004, 6 O 272/03; abweichend OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2004, 255 f.).

    Auch der Zweck des § 32 ZPO, soweit er auf dem Gedanken der Sachnähe beruht und darin besteht, dem Geschädigten einer unerlaubten Handlung die Sachaufklärung und Beweiserhebung am Begehungsort des Delikts zu ermöglichen (vgl. Zöller/Vollkommer, aaO, Rn. 1), kommt bei Gewinnzusagen im Versandhandel mit Blick auf den Wohnsitz des Empfängers nicht zum Tragen (OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 31 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 140/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7230
OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 140/01 (https://dejure.org/2003,7230)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.07.2003 - 14 U 140/01 (https://dejure.org/2003,7230)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - 14 U 140/01 (https://dejure.org/2003,7230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Handelskauf von Standardsoftware: Entbehrlichkeit der Lieferung eines Benutzerhandbuchs an einen berufsmäßigen Softwareentwickler; Erkennbarkeit eines Mangels bei Lieferung eines nicht vertragsgemäßen Lizenzschlüssels

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung einer Falschlieferung; Lieferung eines nicht vertragsgemäßen Computerprogramms; Lieferung eines Codeschlüssels; Lieferung eines Handbuchs ; Genehmigung einer Teillieferung; Nutzung für nur 30 Tage

  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit der Lieferung eines Benutzerhandbuchs an einen berufsmäßigen Softwareentwickler; Erkennbarkeit eines Mangels bei Lieferung eines nicht vertragsgemäßen Lizenzschlüssels; Schadensersatz für die Lieferung eines nicht vertragsgemäßen Computerprogramms

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 165/91

    Lieferung von Handbüchern als vertragliche Hauptleistungspflicht beim EDV-Kauf -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 140/01
    Es entspricht zwar höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass beim Kauf einer Software die Lieferung des Handbuchs / der Benutzerdokumentation zu den Hauptleistungspflichten des Verkäufers gehört; bei Nichtlieferung liegt nur Teilleistung vor mit der Folge, dass noch keine Ablieferung im Sinne von §§ 377, 378 HGB erfolgt ist (vgl. BGH, NJW 1993, S. 461 ff.; Redeker, a.a.O., Rn. 208; Marly, a.a.O., Rn. 814).
  • LG Köln, 26.03.2008 - 10 O 76/05

    Fehlendes Handbuch zur Software berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag

    Eine Ausnahme gilt allenfalls, wenn der Erwerber offensichtlich nicht auf ein Handbuch angewiesen ist, beispielsweise weil er berufsmäßiger Softwareentwickler ist und die erforderlichen Hilfehinweise während des Programmaufrufs erscheinen (vgl. OLG Karlsruhe U. v. 15.7.2003, 14 U 140/01 - zitiert nach juris) oder weil es sich um ein übersichtliches, sich selbst erklärendes Programm handelt, bei dem ausreichende Information auf Diskette zur Verfügung gestellt wird (OLG Düsseldorf, U. v. 8.12.1998, 21 U 152/95 - zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.12.2003 - 5 U 47/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11282
OLG Hamburg, 10.12.2003 - 5 U 47/03 (https://dejure.org/2003,11282)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2003 - 5 U 47/03 (https://dejure.org/2003,11282)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 5 U 47/03 (https://dejure.org/2003,11282)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11282) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermeidbare Herkunftstäuschung; Unzulässige Leistungsübernahme fremder Erzeugnisse; Voraussetzungen wettbewerblicher Eigenart; Wettbewerbswidrigkeit einer Nachbildung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 139 Abs. 4; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 677; ; BGB § 683 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbliche Eigenart des Messerblocks TITANIUM II PROFESSIONAL

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamburg, 22.05.2003 - 5 U 144/02

    Messerblock

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2003 - 5 U 47/03
    In seiner - beiden Parteien bekannten - Entscheidung vom 22.05.2003 (Anlage K28) in dem Rechtsstreit Best Direct ./. Joka International (5 U 144/02) war der Senat allerdings von einer wettbewerblicher Eigenart des klägerischen Produkts ausgegangen und hatte hierzu ausgeführt: .

    Deshalb bedürfen die in dem Rechtsstreit 5 U 144/02 aufgestellten Grundsätze vor dem Hintergrund des Sach- und Streitstands des vorliegenden Rechtstreits insoweit der Klarstellung bzw. der Korrektur.

    Einen besonderen objektiven Qualitätsvorsprung kann der TITANIUM II PROFESSIONAL ebenfalls nicht für sich in Anspruch nehmen - hiervon haben sich zwei Senatsmitglieder bei anderer Gelegenheit anhand der im Rechtsstreit 5 U 144/02 eingereichten Messerblöcke bereits einen Eindruck verschaffen können - und will dies offenbar auch nicht beanspruchen.

    In dieser Weise hatte auch der Senat das Merkmal in seiner Entscheidung in der Rechtssache 5 U 144/02 vorrangig erörtert.

    Diesen Umstand konnte der Senat in dem Rechtsstreit 5 U 144/02 mangels geeigneten Sachvortrags der Gegenseite noch ohne weiteres als unstreitig behandeln.

    Hinzu kommt allerdings ein weiterer Aspekt, der in der Parallelsache 5 U 144/02 - trotz Erwähnung des Produkts - nicht vorgetragen worden war.

    Wie auch in der Sache 5 U 144/02 hatte sich die Klägerin jeglicher Konkretisierung zu Art, Umfang, Zeitdauer und Ort ihrer TV-Bewerbung enthalten, obwohl ihr entsprechender Sachvortrag ohne weiteres möglich war.

    Angesichts dieser Ausgangslage konnte der Klägerin jedenfalls im Verhältnis zu der Beklagten dieses Rechtsstreits als Herstellerin (bzw. Vertreiberin) des Nikkei-Messerblocks - und insoweit abweichend von der Sache 5 U 144/02, in der kein Anbieter eines ebenfalls tv-beworbenen Produkts Antragsgegner war - allein der Umstand der TV-Bewerbung im Rahmen von § 1 UWG nicht als wesentliches Abgrenzungskriterium zugute kommen.

    Da der Senat im vorliegenden Rechtsstreit anders als in der Sache 5 U 144/02 noch nicht einmal von dem Bestehen einer - originären oder durch Benutzung entstandenen - wettbewerblichen Eigenart ausgehen kann, ist es unerheblich, wie es sich mit den übrigen Merkmalen der unlauteren Leistungsübernahme verhält.

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2003 - 5 U 47/03
    Der Übernahme fremder, nicht (mehr) unter Sonderrechtsschutz stehender technischer Erzeugnisse kann nach § 1 UWG wettbewerbswidrig sein, wenn die Erzeugnisse von wettbewerblicher Eigenart sind und besondere Umstände hinzutreten, die die Übernahme unlauter erscheinen lassen (BGH WRP 02, 207, 209 - Noppenbahnen; BGH WRP 01, 1294, 1298 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH WRP 99, 816 - Güllepumpen).

    Wettbewerbliche Eigenart setzt voraus, dass die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale eines Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (BGH WRP 01, 153, 155 - Messerkennzeichnung; BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 817 - Güllepumpen; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH WRP 99, 493, 495 - Modulgerüst).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachbildung begründen (BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH GRUR 97, 308, 310 - Wärme fürs Leben; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 818 - Güllepumpen; BGH WRP 01, 534, 536 - Viennetta).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachbildung begründen (BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH GRUR 97, 308, 310 - Wärme fürs Leben; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 818 - Güllepumpen; BGH WRP 01, 534, 536 - Viennetta).

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2003 - 5 U 47/03
    Der Übernahme fremder, nicht (mehr) unter Sonderrechtsschutz stehender technischer Erzeugnisse kann nach § 1 UWG wettbewerbswidrig sein, wenn die Erzeugnisse von wettbewerblicher Eigenart sind und besondere Umstände hinzutreten, die die Übernahme unlauter erscheinen lassen (BGH WRP 02, 207, 209 - Noppenbahnen; BGH WRP 01, 1294, 1298 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH WRP 99, 816 - Güllepumpen).

    Wettbewerbliche Eigenart setzt voraus, dass die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale eines Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (BGH WRP 01, 153, 155 - Messerkennzeichnung; BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 817 - Güllepumpen; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH WRP 99, 493, 495 - Modulgerüst).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachbildung begründen (BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH GRUR 97, 308, 310 - Wärme fürs Leben; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 818 - Güllepumpen; BGH WRP 01, 534, 536 - Viennetta).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachbildung begründen (BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH GRUR 97, 308, 310 - Wärme fürs Leben; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 818 - Güllepumpen; BGH WRP 01, 534, 536 - Viennetta).

  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 213/96

    Rollstuhlnachbau

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2003 - 5 U 47/03
    Der Übernahme fremder, nicht (mehr) unter Sonderrechtsschutz stehender technischer Erzeugnisse kann nach § 1 UWG wettbewerbswidrig sein, wenn die Erzeugnisse von wettbewerblicher Eigenart sind und besondere Umstände hinzutreten, die die Übernahme unlauter erscheinen lassen (BGH WRP 02, 207, 209 - Noppenbahnen; BGH WRP 01, 1294, 1298 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH WRP 99, 816 - Güllepumpen).

    Wettbewerbliche Eigenart setzt voraus, dass die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale eines Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (BGH WRP 01, 153, 155 - Messerkennzeichnung; BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 817 - Güllepumpen; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH WRP 99, 493, 495 - Modulgerüst).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachbildung begründen (BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH GRUR 97, 308, 310 - Wärme fürs Leben; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 818 - Güllepumpen; BGH WRP 01, 534, 536 - Viennetta).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachbildung begründen (BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH GRUR 97, 308, 310 - Wärme fürs Leben; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 818 - Güllepumpen; BGH WRP 01, 534, 536 - Viennetta).

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2003 - 5 U 47/03
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachbildung begründen (BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH GRUR 97, 308, 310 - Wärme fürs Leben; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 818 - Güllepumpen; BGH WRP 01, 534, 536 - Viennetta).

    Benutzungshandlungen und/oder die Bewerbung eines Produkts können einerseits eine bereits (schwach bzw. durchschnittlich) vorhandene wettbewerbliche Eigenart verstärken (vgl. BGH WRP 01, 534, 535 - Viennetta) und andererseits eine zuvor (noch) nicht vorhandene wettbewerbliche Eigenart überhaupt erst zum Entstehen bringen.

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachbildung begründen (BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH GRUR 97, 308, 310 - Wärme fürs Leben; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 818 - Güllepumpen; BGH WRP 01, 534, 536 - Viennetta).

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2003 - 5 U 47/03
    Wettbewerbliche Eigenart setzt voraus, dass die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale eines Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (BGH WRP 01, 153, 155 - Messerkennzeichnung; BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 817 - Güllepumpen; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH WRP 99, 493, 495 - Modulgerüst).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachbildung begründen (BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH GRUR 97, 308, 310 - Wärme fürs Leben; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 818 - Güllepumpen; BGH WRP 01, 534, 536 - Viennetta).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachbildung begründen (BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH GRUR 97, 308, 310 - Wärme fürs Leben; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 818 - Güllepumpen; BGH WRP 01, 534, 536 - Viennetta).

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2003 - 5 U 47/03
    Der Übernahme fremder, nicht (mehr) unter Sonderrechtsschutz stehender technischer Erzeugnisse kann nach § 1 UWG wettbewerbswidrig sein, wenn die Erzeugnisse von wettbewerblicher Eigenart sind und besondere Umstände hinzutreten, die die Übernahme unlauter erscheinen lassen (BGH WRP 02, 207, 209 - Noppenbahnen; BGH WRP 01, 1294, 1298 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH WRP 99, 816 - Güllepumpen).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachbildung begründen (BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH GRUR 97, 308, 310 - Wärme fürs Leben; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 818 - Güllepumpen; BGH WRP 01, 534, 536 - Viennetta).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachbildung begründen (BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH GRUR 97, 308, 310 - Wärme fürs Leben; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 818 - Güllepumpen; BGH WRP 01, 534, 536 - Viennetta).

  • BGH, 17.10.1996 - I ZR 153/94

    Wärme fürs Leben - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2003 - 5 U 47/03
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachbildung begründen (BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH GRUR 97, 308, 310 - Wärme fürs Leben; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 818 - Güllepumpen; BGH WRP 01, 534, 536 - Viennetta).

    Hierbei hat die Klägerin unter zutreffender Bezugnahme auf die BGH-Entscheidung "Wärme fürs Leben" darauf hingewiesen, dass insoweit eine diesbezügliche Eignung ausreicht (BGH GRUR 97, 308, 309 - Wärme fürs Leben).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachbildung begründen (BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH GRUR 97, 308, 310 - Wärme fürs Leben; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 818 - Güllepumpen; BGH WRP 01, 534, 536 - Viennetta).

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 199/99

    Noppenbahnen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2003 - 5 U 47/03
    Der Übernahme fremder, nicht (mehr) unter Sonderrechtsschutz stehender technischer Erzeugnisse kann nach § 1 UWG wettbewerbswidrig sein, wenn die Erzeugnisse von wettbewerblicher Eigenart sind und besondere Umstände hinzutreten, die die Übernahme unlauter erscheinen lassen (BGH WRP 02, 207, 209 - Noppenbahnen; BGH WRP 01, 1294, 1298 - Laubhefter; BGH WRP 99, 1031 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH WRP 99, 816 - Güllepumpen).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass der Bundesgerichtshof die Frage einer "gewissen Bekanntheit" in der Entscheidung "Noppenbahnen" (BGH WRP 02, 207, 210 - Noppenbahnen) als weitere Anspruchsvoraussetzung neben der wettbewerblichen Eigenart erwähnt.

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2003 - 5 U 47/03
    Wettbewerbliche Eigenart setzt voraus, dass die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale eines Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (BGH WRP 01, 153, 155 - Messerkennzeichnung; BGH WRP 02, 158, 1062 - Blendsegel; BGH WRP 01, 1294, 1296 - Laubhefter; BGH GRUR 98, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH WRP 99, 816, 817 - Güllepumpen; BGH WRP 99, 1031, 1032 - Rollstuhlnachbau; BGH WRP 99, 493, 495 - Modulgerüst).

    Dieses ist nur dann der Fall, wenn das Produkt gerade wegen seiner konkreten Ausgestaltung geeignet ist, den Verkehr auf seine betriebliche Herkunft hinzuweisen (vgl. BGH WRP 01, 153, 155 - Messerkennzeichnung) und der Verkehr sich an solchen Merkmalen auch orientiert (vgl. BGH WRP 03, 496, 499 - Pflegebett).

  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 221/00

    "Pflegebett"; Wettbewerbliche Eigenart der Umsetzung einer gestalterischen und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.09.2003 - 14 W 47/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9962
OLG Celle, 30.09.2003 - 14 W 47/03 (https://dejure.org/2003,9962)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.09.2003 - 14 W 47/03 (https://dejure.org/2003,9962)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. September 2003 - 14 W 47/03 (https://dejure.org/2003,9962)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Selbständiges Beweisverfahren: Unzulässigkeit einer Schlüssigkeitsprüfung des Hauptsacheanspruchs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens bei fehlender Zustimmung des Gegners; Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens; Erfolgsaussichten einer späteren Klage

  • Wolters Kluwer

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens bei fehlender Zustimmung des Gegners; Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens; Erfolgsaussichten einer späteren Klage

  • Judicialis

    ZPO § 485

  • rechtsportal.de

    ZPO § 485
    Verweigerung der Beweiserhebung wegen Bedenken gegen die Schlüssigkeit des Vorbringens

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Voraussetzungen für selbständiges Beweisverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 561 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 15.09.2003 - 14 W 35/03

    Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2003 - 14 W 47/03
    Das Gericht darf deshalb die Anordnung der Beweiserhebung nicht mit der Begründung verweigern, dass Bedenken gegen die Schlüssigkeit des Vorbringens und damit gegen die Erfolgsaussichten einer späteren Klage bestehen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt Senatsbeschluss vom 15. September 2003 - 14 W 35/03 ; OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 75; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 485 Rn. 7 a; letztere jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.07.2003 - 14 WF 192/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11459
OLG Naumburg, 25.07.2003 - 14 WF 192/02 (https://dejure.org/2003,11459)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.07.2003 - 14 WF 192/02 (https://dejure.org/2003,11459)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - 14 WF 192/02 (https://dejure.org/2003,11459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach bisherigen Sach- und Streitstand unter Berücksichtigung billigen Ermessens; Anlass zur Klageerhebung; Prozessuales Anerkenntnis

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § ... 91 a; ; ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 91 a Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 91 a Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 92; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 93; ; ZPO § 93 d; ; ZPO § 94; ; ZPO § 95; ; ZPO § 96; ; ZPO § 97; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 307; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 569; ; Regelbetrag-VO § 2; ; BGB § 1612 Abs. 5; ; BGB § 1612 b Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Kostenfestsetzung nach übereinstimmend für erledigt erklärtem Unterhaltsrechtsstreit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.04.2004 - 3 W 1302/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13433
OLG Nürnberg, 22.04.2004 - 3 W 1302/04 (https://dejure.org/2004,13433)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.04.2004 - 3 W 1302/04 (https://dejure.org/2004,13433)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. April 2004 - 3 W 1302/04 (https://dejure.org/2004,13433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,13433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Kostenfestsetzung hinsichtlich einer nicht erfolgten Festsetzung von Reisekosten und Abwesenheitsgeld des Prozessbevollmächtigten; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten für einen auswärtigen Anwalt; Notwendige Kosten der zweckentsprechenden ...

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    Gleichstellung der GEMA mit einem Verband

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 312
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03

    Auswärtiger Rechtsanwalt IV

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.04.2004 - 3 W 1302/04
    Die GEMA steht dem im Beschluss des BGH vom 18.12.2003, Az.: I ZB 18/03 "Auswärtiger Anwalt IV" genannten Verband gleich.

    Der BGH hat inzwischen in seinem Beschluss vom 18.12.2003 - Az.: I ZB 18/03 "Auswärtiger Anwalt IV" (BB 2004, 575 = WRP 2004, 495) eine weitere Ausnahme von der grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit der Reisekosten für einen auswärtigen Anwalt geschaffen.

  • OLG Dresden, 15.12.1995 - 3 W 1018/95

    Voraussetzungen für die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.04.2004 - 3 W 1302/04
    So wird von Seiten des Oberlandesgericht Nürnberg unter Hinweis auf den Grundsatz der gleichen Qualifikation von Rechtsanwälten regelmäßig die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten mit dieser Begründung der Partei abgelehnt (siehe grundsätzliche Entscheidung im Beschluss vom 12.4.1995, Az.: 3 W 1018/95).
  • KG, 07.02.2002 - 8 W 19/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.04.2004 - 3 W 1302/04
    Diese Rechtsprechung des Senats wird auch von verschiedenen weiteren Oberlandesgerichten geteilt (Nachweise siehe KG-Report Berlin 2002, 157).
  • OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17

    Porsche Tuning - Wettbewerbsbeschränkung: Vertriebs- und

    Solchen Verbänden und Einrichtungen steht es - anders als gewerblichen Unternehmen - nicht frei, wie sie sich intern organisieren (BGH, Beschluss vom 02. Oktober 2008 - I ZB 96/17, bei juris Rz. 9 - Auswärtiger Rechtsanwalt VII; vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. April 2004 - 3 W 1302/04, bei juris Rz. 10; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 8 W 5/17, bei juris Rz. 10).
  • OLG Hamburg, 25.01.2018 - 8 W 5/17

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten der GEMA-Anwälte

    Das OLG Nürnberg hat durch Beschluss vom 22. April 2004 (- 3 W 1302/04 -, juris Rn. 10) unter Bezugnahme auf den Beschluss des BGH vom 18.12.2003 (aaO) entschieden, dass die Klägerin einem Verband im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F. (§ 8 UWG n.F.) in vollem Umfang gleichzusetzen sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht